Sie sind hier:
Handwerkerbonus: Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Jänner 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Jänner 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Jänner 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Jänner 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Jänner 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Jänner 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- Sonderartikel zur Steuerreform
- März 2015
- Februar 2015
- Jänner 2015
- Dezember 2014
- November 2014
- Oktober 2014
- September 2014
- August 2014
- Juli 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- April 2014
- März 2014
- Februar 2014
- Jänner 2014
- Dezember 2013
- November 2013
- Oktober 2013
- September 2013
- August 2013
- Juli 2013
- Juni 2013
- Mai 2013
Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2016:
-
Was gibt es Neues bei der Registrierkassenpflicht?
Die Registrierkassen sind mit technischen Sicherheitslösungen gegen Manipulation zu schützen. Artikel lesen
-
Was ist das neue Kontenregister?
Bereits mit der Steuerreform 2015 wurde die Erstellung eines Kontenregisters beschlossen. Artikel lesen
-
Muss eine Schenkung gemeldet werden?
Unter die Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften. Artikel lesen
-
Wer ist Kleinunternehmer?
Der Kleinunternehmer kann auf die Umsatzsteuerbefreiung schriftlich verzichten. Artikel lesen
-
Auftraggeberhaftung
Das auftraggebende Unternehmen haftet bis zum Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes. Artikel lesen
-
Muss eine Schätzung der Finanz begründet sein?
Die Behörde führte bei einem Taxiunternehmer eine Außenprüfung durch. Artikel lesen
-
Gemeinsam statt einsam
Höchstleistungen lassen sich nur erbringen, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Artikel lesen
Der Handwerkerbonus wurde verlängert. Er gilt für alle Handwerksleistungen, die ab dem 1.6.2016 bis zum 31.12.2017 erbracht werden, bis die maximale Fördersumme von € 40 Mio. erreicht ist.
Wenn Sie den Handwerkerbonus beantragen, erhalten Sie nach Umbauarbeiten, wie z. B. Austausch der Fenster oder Böden, 20 % der Kosten der Handwerksleistung (max. € 600,00) wieder zurück.
Neu: Auch bei Barzahlung!
Der Handwerkerbonus gilt nun grundsätzlich auch, wenn die Handwerksleistung bar gezahlt wird. Ein Nachweis, dass das Entgelt auf das Konto des Leistungsempfängers eingegangen ist, ist nicht mehr unbedingt erforderlich. Als Nachweis ist auch ein Zahlungsbeleg, der der Belegerteilungspflicht entspricht, ausreichend.
Höhe des Handwerkerbonus
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 20 % der förderbaren Kosten pro Förderungswerber und Jahr – jedoch maximal für € 3.000,00 (exkl. USt.). Es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich. Das Ansuchen können nur natürliche Personen für eigene Wohnzwecke stellen.
Auch Mieter können die Förderung beantragen, wenn sie anteilige Kosten zu tragen haben.
Geförderte Maßnahmen
Gefördert werden Renovierungen, der Erhalt und die Modernisierung von bestehendem Wohnraum im Inland, z. B. Malerarbeiten oder Elektro- und Wasserinstallationen. Die Arbeiten müssen von Unternehmen erbracht werden, die zur Ausübung von reglementierten Gewerben befugt sind.
Eine Förderung gibt es nur für die Arbeitsleistung (inkl. Fahrtkosten), nicht für die Materialkosten. Daher muss die reine Arbeitsleistung auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Keine Förderung
Nicht unter die Förderung fallen z. B. Neubauten und die Erweiterung von Wohnraum sowie die Modernisierung und Renovierung von Gebäudeteilen, wenn Sie nicht dem Wohnen dienen (z. B. auch der Bau einer Garage oder eines Pools).
Stand: 29. Juni 2016