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Gibt es eine Möglichkeit den SVA-Selbstbehalt zu reduzieren?
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Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) müssen Versicherte für ärztliche Behandlungen einen Selbstbehalt bezahlen. Die SVA bietet ein Programm an, mit dem dieser Selbstbehalt um die Hälfte verringert werden kann.
Wie komme ich zum halben Selbstbehalt?
Im Mittelpunkt des Programms stehen fünf Gesundheitsparameter. Diese sind:
- Blutdruck
- Gewicht
- Bewegung
- Tabak und
- Alkohol
Der erste Schritt ist ein persönlicher Gesundheitscheck bei Ihrem Arzt. Dabei werden Ihre Werte in jedem Bereich erhoben und persönliche Ziele festgelegt. Ziel ist es, entweder die Werte in diesen fünf Bereichen zu verbessern oder, wenn die Werte bereits gut sind, diese zu erhalten. Nach frühestens sechs Monaten müssen Sie diese Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Arzt noch einmal wiederholen. Dabei müssen Sie die vereinbarten Ziele erreicht haben.
Ziele wurden erreicht
Wenn die Ziele von Ihnen erreicht wurden, wird der Arzt ein positives Gutachten ausstellen. Sie müssen dann bei der SVA einen Antrag auf Reduzierung des Selbstbehalts stellen. Ab dem Folgemonat, nachdem der halbe Selbstbehalt gewährt wurde, muss für jeden Arztbesuch nur der halbe Selbstbehalt bezahlt werden. Die nächste Untersuchung erfolgt dann nach zwei bis drei Jahren. Die SVA erinnert Sie daran, sobald die nächste Untersuchung fällig ist. Wurden die Ziele nicht erreicht, so haben Sie die Möglichkeit, mit dem Arzt neue Ziele zu vereinbaren.
Nähere Informationen zu den Zielen erhalten Sie hier:
SVA Ihre Gesundheitsversicherung - GesundheitszieleStand: 27. März 2014